Ausschreibung: Bundeswettbewerb "Polka, Walzer, Marsch" 2026
Österreichische Blasmusikverband schreibt den Bundeswettbewerb „Polka, Walzer, Marsch“ 2026 aus. Der Wettbewerb wird am Samstag, den 25. April 2026, in Wien ausgetragen.
„Polka, Walzer und Marsch“ zählen zu den Wurzeln des österreichischen Blasmusikwesens. Der Wettbewerb bietet den teilnehmenden Blasorchestern die Möglichkeit, sich intensiv mit der Literatur auseinanderzusetzen und sich in diesem Bereich musikalisch weiterzuentwickeln.
1. Veranstalter
Der Österreichische Blasmusikverband (ÖBV) schreibt in Kooperation mit dem Wiener Blasmusikverband den Bundeswettbewerb „Polka, Walzer, Marsch 2026“ aus.
2. Datum und Ort
Der Wettbewerb wird am Sonntag, den 25. April 2026, in Wien ausgetragen.
3. Teilnahme
Teilnahmeberechtigt ist je Landesverband einschließlich der Partnerverbände Südtirol und Liechtenstein ein Blasorchester. Die Nominierung der Orchester erfolgt bis zum 31.12.2025 über die jeweiligen Landesverbände. Zusätzlich behält sich der Veranstalter vor, ausländische Orchester dieser Leistungsstufe einzuladen.
4. Literatur | Programm
Jedes Orchester muss je ein Werk aus den Bereichen Polka, Walzer und Marsch (insgesamt also drei Werke) vortragen. Solowerke und Werke mit Gesang sind NICHT zulässig.
PFLICHT: Für den Wettbewerb soll als einheitliches Pflichtstück ein Walzer in der „Wiener Walzer Tradition“ gelten, der aus den Preisträgerwerken des Kompositionswettbewerbs „Johann Strauss (Sohn) 2025“ gewählt werden soll insofern dieser der Qualität entspricht. Die Bekanntgabe dessen erfolgt nach der Preisverleihung des dafür ausgeschriebenen Kompositionswettbewerbs am 15. April 2025.
WAHL: Die beiden übrigen Stücke (Polka und Marsch) sind aus der Stufe C oder D zu wählen. Die entsprechenden Musikstücke sind der Literaturdatenbank des ÖBV zu entnehmen.
5. Jury | Bewertung | Feedback | Sonderpreise
Die Jury besteht aus international anerkannten Persönlichkeiten aus dem Musik- und Blasorchesterbereich. Die Entscheidung der Jury ist unwiderruflich und unanfechtbar. Die Blasorchester erhalten neben einer Punktezahl ein kurzes, schriftliches Feedback der Jury. Zusätzlich erhalten sie eine Aufnahme der eigenen Darbietung.
Die schriftliche Rückmeldung erfolgt nach folgenden Kriterien:
- Intonation, Klang, Registerbalance, Dynamik
- Technik, Rhythmus, Zusammenspiel, Artikulation
- Interpretation, Phrasierung, Tempo
- Musikalischer Gesamteindruck und Darstellung der Werke: Emotionen und Spielfreude
Das Pflichtstück und die Selbstwahlstücke werden getrennt bewertet, der Durchschnitt aller Bewertungen ergibt das Gesamtergebnis.
Die Jury behält sich vor, Sonderpreise für Dirigenten*innen und Register zu vergeben.
6. Nominierung | Anmeldung | Gebühr
a. Nominierung:
Die Nominierung der teilnehmenden Orchester erfolgt durch den jeweiligen Landes- bzw. Partnerverband an die Bundesgeschäftsstelle des ÖBV (Orchestername/Kontaktdaten).
b. Anmeldung:
Die Anmeldung der nominierten Orchester erfolgt ausschließlich über die ÖBV-Onlineformulare. Detaillierte Informationen dazu gehen direkt an die nominierten Orchester. Anmeldefrist: 31.12.2025
Folgende Unterlagen sind dann bereitzuhalten:
- Kontaktdaten
- Foto und Beschreibung des Orchesters
- Foto und Biografie des/r Dirigenten*in
- Originalpartitur der Selbstwahlstücke in 3-facher Ausgabe (per Post an die Bundesgeschäftsstelle, Hauptplatz 10, 9800 Spittal/Drau zu übermitteln)
c. Anmeldegebühr:
Die Anmeldegebühr beträgt € 400,- pro Orchester.
7. Unterkunft | Verpflegung
Der ÖBV übernimmt eine Verpflegung für die aktiven Mitglieder jedes teilnehmenden Orchesters am Wettbewerbstag. Falls eine Nächtigung erforderlich ist, gewährt der ÖBV für Orchester des ÖBV bzw. der Partnerverbände (Südtirol und Liechtenstein) einen Zuschuss. Fahrtkosten werden seitens des ÖBV nicht übernommen. Die Orchester werden gebeten, diesbezüglich mit den Landesverbänden in Kontakt zu treten.
8. Allgemeine Bestimmungen zur Ausschreibung
- Die Reihenfolge der Auftritte der Orchester wird vom ÖBV unter Abwägung technischer und organisatorischer Gründe festgelegt und den Blasorchestern rechtzeitig schriftlich mitgeteilt.
- Die teilnehmenden Orchester erklären ihr Einverständnis zur Verarbeitung ihrer Daten und zu Aufnahmen und Sendungen durch Rundfunk und Fernsehen sowie zu Aufzeichnungen und deren Verwendung auf Ton- und Bildträgern, die im Zusammenhang mit dem Wettbewerb entstehen. Die teilnehmenden Orchester übertragen die dadurch entstehenden Rechte durch die Anerkennung der Teilnahmebedingungen auf den Veranstalter.
- Der Veranstalter behält sich das Recht vor, für allfällige Sonderfälle individuelle und passende Lösungen zu finden.
- Der Veranstalter haftet nicht für Sach- und Personenschäden, die während des Wettbewerbes oder bei der An- und Abreise entstehen.
- Die Anmeldung zum Wettbewerb setzt die uneingeschränkte Anerkennung der Ausschreibungsbedingungen voraus.
- Es gelten folgende Richtlinien für Blasorchesterwettbewerbe im Bereich Konzertmusik: https://www.blasmusik.at/musik/wettbewerbe/
Für den Österreichischen Blasmusikverband:
Erich Riegler
ÖBV-Präsident
Helmut Schmid, MA
Bundeskapellmeister